schützen Sie sich
vor Zahlungsausfällen
Jetzt gratis Bonitätsprüfung & Vorabklärung!
Ihr Nr.1 Inkassobüro in Zürich.
schützen Sie sich
vor Zahlungsausfällen
Wir überprüfen Ihre Kunden bevor wir die Schulden eintreiben. Und bieten kostenlose Bearbeitung von Verlustscheinen.
Unser Interesse
Ihr Erfolg ist unser Interesse. Damit Sie nicht den Zeitpunkt verpassen, wenn sich die Situation Ihres Schuldners ändert, überwachen wir seine Bonität mit einer Bonitätsprüfung langfristig.
Durch dieses Vorgehen können Verluste in ein mögliches Einkommen umgewandelt werden.
In jedem Unternehmen gibt es Forderungen, die nicht bearbeitet werden. Zum Beispiel wenn für die Geltendmachung nur geringe Erfolgsaussichten bestehen. Ist Ihr Schuldner insolvent, wurde bereits ein Verlustschein ausgestellt, oder ist die Forderung zu klein, als dass sich ein aufwendiges Inkassoverfahren lohnen würde? Erscheint es unwirtschaftlich, für solche Forderungen etwas zu unternehmen? Die Abteilung Guardian Office sieht deshalb eine Bearbeitung auf längere Zeit vor. So entstehen für den Kunden keine weiteren Kosten und die Verluste werden zu einem möglichen Einkommen. So erhalten Sie einen langfristigen Schutz vor Zahlungsausfällen.
Insolvenz
Bei einer Insolvenz gibt es drei mögliche Verfahren: Konkurs, Nachlassverfahren und Konkursaufschub. Der Konkurs führt zur Löschung einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Ein Nachlassverfahren ist dagegen ein Sanierungsverfahren, das in zwei Phasen abläuft: Bei der Stundung werden Aktiven und Passiven aufgenommen und ein Sanierungsplan erarbeitet.
In der Durchführungsphase werden die Gläubiger in ihrer Rangfolge durch eine Dividende, Ratenzahlungen oder einen Liquidationserlös befriedigt. Mit dem Konkursaufschub erhalten grundsätzlich sanierungsfähige Schuldner unter Aufsicht des Gerichts und eines Sachwalters eine Stundung zur Erarbeitung einer Sanierung.
Verlustscheine
Ein Verlustschein bestätigt, dass der Gläubiger nach einem Betreibungs- oder Konkursverfahren nur einen Teil seiner Forderung oder gar nichts erhalten hat.
Der Verlustschein wird vom Betreibungsamt (bei der erfolglosen Pfändung) oder vom Konkursgericht ausgestellt und hat eine Gültigkeit von 20 Jahren.