Wie kann ich einen Verlustschein geltend machen?

Wie kann ich einen Verlustschein geltend machen?

Wie viele Verlustscheine in der Schweiz im Umlauf sind, ist nicht bekannt. Dies hat auch damit zu tun, dass sich Firmen zu diesem Thema nicht immer gerne äussern. Auch das Bundesamt für Statistik hat dazu keine konkreten Zahlen.

Vor allem seit der ersten Verjährungsfrist bei Verlustscheinen von Ende 2016 wurde in verschiedenen Medien auf diese Thematik aufmerksam gemacht. Gemäss Schätzungen dürfte es sich um mehrere Millionen Verlustscheine und um einen Gesamtbetrag von über 10 Milliarden Schweizerfranken handeln.

Eine erfolgsorientierte Bewirtschaftung von Verlustscheinen ist somit gleichermassen für die öffentliche Hand wie für Privatunternehmen von Bedeutung. Lassen Sie uns in diesem Beitrag etwas Licht in dieses bisweilen verschwiegene, aber hochinteressante Thema bringen.

WIE LAUTET DIE DEFINITION EINES VERLUSTSCHEINS UND WAS BRINGT ER DEM GLÄUBIGER?

Generell bescheinigt ein Verlustschein, dass der Gläubiger in einem Betreibungs- oder Konkursverfahren nur einen Teil seiner Forderung oder gar nichts erhalten hat.

Es gibt zwei Arten von Verlustscheinen:

1. Verlustschein auf Konkurs
Der Betreibung auf Konkurs unterliegt, wer im Handelsregister eingetragen ist.

Die meisten im Handelsregister eingetragenen Unternehmen werden nach einem Konkurs gelöscht. Das bedeutet, dass auch der Verlustschein seine Wirkung verliert. Daher wird in diesem Beitrag speziell auf den Verlustschein auf Pfändung bei Privatpersonen eingegangen.

2. Verlustschein auf Pfändung.
Bei der Betreibung auf Pfändung handelt es sich um Privatpersonen.

Bei Privatpersonen gibt es den Pfändungsverlustschein oder den Konkursverlustschein. Nur bei einem Privatkonkurs des Schuldners erhält der Gläubiger einen Konkursverlustschein. In allen anderen Fällen wird ein Pfändungsverlustschein ausgestellt.

Ein Verlustschein verjährt nach 20 Jahren. Somit verjährten die ersten Verlustscheine nach der Revision des Gesetzes vom 1. Januar 1997 zu Schuldbetreibung und Konkurs am 1. Januar 2017. Während dieser 20 Jahre kann für die ursprüngliche Forderung erneut die Betreibung eingeleitet werden.

Der Verlustschein wird im Verlustscheinregister des zuständigen Betreibungsamtes eingetragen. Der Eintrag erscheint so lange im Betreibungsregisterauszug, bis die Schuld bezahlt ist oder maximal 20 Jahre nach der Ausstellung. Somit ist der Verlustschein für jedermann ersichtlich, der einen Betreibungsregisterauszug des Schuldners beim Betreibungsamt verlangt.

Ausserdem dient der Verlustschein dem Gläubiger, bei einer neuen Betreibung des Schuldners, als Schuldanerkennung und somit als provisorischer Rechtsöffnungstitel.

WIE GEHT DIE J. A. NEUKOM & CO AG BEI VERLUSTSCHEINEN VOR?

Grundsätzlich kann sich der Gläubiger durch das stetige Monitoring eines Schuldners darüber informieren, ob dieser eventuell zu neuem Vermögen oder zu neuen Einnahmen gekommen ist, welche es dem Gläubiger seinerseits erlauben, ein neues Verfahren einzuleiten oder sich um eine Lösung auf gütlichem Weg mit dem Schuldner zu bemühen.

Das Monitoring und das Inkasso von Verlustscheinen werden oft aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen einem externen Spezialisten im Mandat übergeben.

Dabei gibt es zwei klassische Vorgehensweisen:

1. Der Schuldner verkauft die Forderung an einen Dritten (was „Factoring“ genannt wird).
Beim Factoring erhält der Gläubiger sofort einen vereinbarten Betrag und ist umgehend liquid. Der Kaufpreis für den Verlustschein wird individuell bestimmt. Das Risiko für das Inkasso trägt der Käufer des Verlustscheins und daher bewegt sich der Kaufpreis üblicherweise im einstelligen Prozentbereich.

2. Der Originalverlustschein wird für das Inkasso an einen Spezialisten im Mandat übergeben.
In diesem Fall erhält der Gläubiger den geschuldeten Betrag nur bei Erfolg des Inkassodienstleisters. Das Inkassobüro erhält im Normalfall bei Erfolg eine Provision.

GUARDIAN OFFICE

Die J. A. NEUKOM & CO AG hat für die Bearbeitung von Verlustscheinen eine spezielle Abteilung. Im GuardianOffice werden für unsere Kunden die Verlustscheine bis zum erfolgreichen Inkasso kostenlos bearbeitet.
Folgende Punkte sind entscheidend für ein erfolgreiches Inkasso von Verlustscheinen:

Monitoring:

  • Kontrolle der Verjährung. * Wenn erforderlich, werden entsprechende Schritte zur Verlängerung eingeleitet.
  • Wohnortwechsel des Schuldners. * Zur Überprüfung stehen öffentliche Register und weitere Dienstleister zur Verfügung.
  • Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. * Steuerauszüge und Bescheinigungen von Sozialeinrichtungen können beigezogen werden.
  • Regelmässiger persönlicher Kontakt mit dem Schuldner. * Die J. A. NEUKOM & CO AG steht telefonisch, schriftlich und persönlich mit den Schuldnern in Verbindung.
  • Kontrolle von Vereinbarungen zu Ratenzahlungen und, wenn nötig, deren Anmahnungen. * Laufende Zahlungen werden ständig hinsichtlich der Summe und des Termins überwacht.

Vereinbarungen:

  • Die J. A. NEUKOM & CO AG sucht zusammen mit dem Schuldner aktiv nach einer Lösung, zum Beispiel Ratenzahlungen, Teilzahlungen oder in Absprache mit dem Gläubiger ein Teilerlass der Schuld.

Verfahren:

  • Die J. A. NEUKOM & CO AG leitet im Auftrag des Gläubigers rechtliche Schritte ein, falls sich die Situation des Schuldners positiv verändert hat, dieser sich aber nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert zeigt.
  • Nach der Tilgung der Schuld wird der Verlustschein umgehend und kostenlos dem Betreibungsamt zur Löschung zugestellt.

Wirtschaftlichkeit:

  • Die J. A. NEUKOM & CO AG erhebt für das gesamte Inkassoverfahren vorab keine Kosten oder Gebühren.
  • Die Provision hängt von der Gesamtsumme ab, welche uns im Mandat zum Inkasso anvertraut wurde.

WAS BENÖTIGEN WIR, UM IHNEN ZU HELFEN?

Unsere spezialisierten Sachbearbeiter benötigen die folgenden Dokumente:

  • Originalverlustschein
  • INKASSO-AUFTRAG UND VOLLMACHT (wird von der J. A. NEUKOM & CO AG veranlasst)
  • AUFTRAGSBESTÄTIGUNG (wird von der J. A. NEUKOM & CO AG veranlasst)

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Wir stehen Ihnen jederzeit persönlich für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.